Rechtsprechung
LSG Hessen, 22.10.1996 - L 4 Vb 1357/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Abs 4 SchwbG, § 3 Abs 1 Nr 2 SchwbAwV, § 33b Abs 6 S 2 EStG
Nachteilsausgleich/Merkzeichen H - Hörsprachgeschädigter
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nachteilsausgleich/Merkzeichen H - Hörsprachgeschädigter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Nachteilsausgleich/Merkzeichen H - Hörsprachgeschädigter)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 09.11.1995 - S 16 Vb 2028/94
- LSG Hessen, 22.10.1996 - L 4 Vb 1357/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 5/92
Auszug aus LSG Hessen, 22.10.1996 - L 4 Vb 1357/95
In Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (vgl. Entscheidung vom 23. Juli 1993, Az.: 9/9 a RVs 5/92 und 9/9 a RVs 1/91) ist der Senat zwar der Auffassung, daß bei den taub Geborenen oder Frühertaubten, denen die Sprachkompetenz fehlt und die in ihrer Kommunikationsfähigkeit erheblich gestört sind, der Nachteilsausgleich "H" bis zum Abschluß der Ausbildung zuzuerkennen ist.Zwar kann die Hilfsbedürftigkeit in einem entscheidenden und zentralen Punkt ausreichen, wenn dieser Hilfebedarf wie etwa auch das Kommunikationsdefizit für die gesamte Lebensführung prägend ist (vgl. Entscheidung des BSG vom 23. Juni 1993, Az.: 9/9 a RVs 5/92, S. 10).
Das Bundessozialgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1993 (Az.: 9/9 a RVs 5/92, S. 6) ausgeführt, daß sich die Rechtskontrolle des Systems der AHP auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und Fragen der Gleichbehandlung beschränke.
Deshalb lassen sich nicht alle Vergünstigungen, die der Gesetzgeber Blinden einräumt, auf die Gehörlosen übertragen (vgl. Entscheidung des BSG vom 23. Juni 1993, Az.: 9/9 a RVs 5/92, S. 11).
- BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91
Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung - …
Auszug aus LSG Hessen, 22.10.1996 - L 4 Vb 1357/95
In Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (vgl. Entscheidung vom 23. Juli 1993, Az.: 9/9 a RVs 5/92 und 9/9 a RVs 1/91) ist der Senat zwar der Auffassung, daß bei den taub Geborenen oder Frühertaubten, denen die Sprachkompetenz fehlt und die in ihrer Kommunikationsfähigkeit erheblich gestört sind, der Nachteilsausgleich "H" bis zum Abschluß der Ausbildung zuzuerkennen ist. - BSG, 08.03.1995 - 9 RVs 5/94
Nachteilsausgleich 'H' - Hilflosigkeit - geistige Behinderung - …
Auszug aus LSG Hessen, 22.10.1996 - L 4 Vb 1357/95
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in dem Urteil vom 8. März 1995 (Az.: 9 RVs 5/94, S. 5 f.) ist auch unter Berücksichtigung der zuvor zitierten Neufassung des § 33 b EStG die Erheblichkeit der Hilfeleistung zu fordern.